Durch den rasanten Wandel unserer Zeit wird man mit Verträgen und Rechtshandlungen konfrontiert, deren Tragweite für den Laien meist nicht abzuschätzen ist. Von den steuerlichen Folgen ganz zu schweigen.
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Vorschnell geschlossene Verträge können bös ins Auge gehen. In einer Zeit, in der gekaufte Waren ohne Probleme ins Geschäft zurückgetragen werden können, unterliegt man schnell dem Trugschluss, dass man auch Verträge jederzeit rückgängig machen kann. Dies mag im Zivilrecht unter hohen Kosten und Risiken möglich sein. Doch im Steuerrecht ist dies eben nicht mehr möglich. So kann ein Schenkungsfall von Betriebsgrundstücken unter Umständen ziemlich teuer werden. Daher sollte auch für Sie von nun an stets der Grundsatz gelten: Kein Abschluss größerer Verträge ohne vorhergehende Beratung. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten kann es sehr sinnvoll sein, ein Gutachten erstellen zu lassen, bevor es zum Streit unter den Angehörigen kommt. Hier arbeite ich mit sehr erfahrenen Gutachtern zusammen.